Beachten Sie, dass ein Rücktritt von der Reise für Sie zu Kosten führen kann. Der Hinweis auf eine eventuelle Entschädigung für die Vermieter ist von diesen vorgegeben. Als Orientierung, nicht als Pauschalisierung zu verstehen, können die Entschädigungskosten in % der Gesamtleistung sowie in Tagen vor Reiseantritt wie folgt betragen: bis 21. Tag - 30%, bis 14. Tag - 50%, bis 6. Tag – 80%, danach 90%. Hiervon abweichenden Bedingungen sind im jeweiligen Mietvertrag beschrieben. Maßgeblich für den Lauf der Firsten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Die Rücktrittskosten werden immer auf Forderung der Vermieter wirksam und richten sich nach den jeweiligen Bedingungen. Die Agentur ist über den Rücktritt zu informieren.Die „Vermittlung von Ferienwohnungen Mecklenburgische Schweiz“ vermittelt als Agentur Ferienunterkünfte auf Provisionsbasis im Auftrag von privaten Vermietern. Vermittelte Beziehungen, im Sinne des Leistungsumfanges lt. Angebot, entstehen direkt zwischen Vermieter und Gast. Korrespondenzen, Auskünfte, Buchungsbestätigungen und Zahlungsabwicklung werden, soweit nicht anders ausgewiesen oder vereinbart, von der Agentur im Auftrag des Vermieters bearbeitet. Bei Vertragsabschluss berechnet die Agentur eine zusätzliche Gebühr von 26,00 Euro für die Bearbeitung.
1. Leistung
Die Agentur erbringt Vermittlungsleistungen. Auf der Grundlage der Beschreibung der Vermieter sowie der persönlichen Bewertung erstellt die Agentur Angebote über private Ferienunterkünfte. Die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern behalten wir uns vor. Örtliche Angaben, wie Kurtaxe, sind nicht eingeschlossen und sind am Übernachtungsort zu entrichten oder wie ausgewiesen zu bezahlen.
2. Anmeldung/Zahlung
Nach der mündlichen oder schriftlichen Reservierung erhalten Sie die Rechnung und den Mietvertrag mit der genauen Adresse der Ferienwohnung. Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach den in den Unterlagen ausgewiesenen Bedingungen. Nach Eingang der Zahlung erhalten Sie die Buchungsbestätigung.
3. Rücktritt vor Reisebeginn/Reiserücktrittsversicherung
Ein Rücktritt von der gebuchten Reise ist jederzeit möglich. Dies sollte in Ihrem eigenen Interesse schriftlich erfolgen. Beachten Sie, dass ein Rücktritt von der Reise für Sie zu Kosten führen kann. Der Hinweis auf eine eventuelle Entschädigung für die Vermieter ist von diesen vorgegeben. Als Orientierung, nicht als Pauschalisierung zu verstehen, können die Entschädigungskosten in % der Gesamtleistung sowie in Tagen vor Reiseantritt wie folgt betragen: bis 21. Tag - 30%, bis 14. Tag - 50%, bis 6. Tag – 80%, danach 90%. Hiervon abweichenden Bedingungen sind im jeweiligen Mietvertrag beschrieben. Maßgeblich für den Lauf der Firsten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Die Rücktrittskosten werden immer auf Forderung der Vermieter wirksam und richten sich nach den jeweiligen Bedingungen.
Die Agentur ist über den Rücktritt zu informieren.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittkosten-Versicherung. Wenn Sie eine gebuchte Reise aus wichtigen Gründen, wie Unfall oder Krankheit, nicht antreten können oder abbrechen müssen, schützt Sie diese Reise-RücktrittskostenVersicherung vor fi nanziellen Folgen.
Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung können Sie bei uns abschließen.
4. Haftung
Die Agentur haftet nur für eigene Fehler aus der Vermittlungshandlung.
5. Reklamation
Sollte es Grund zur Reklamation geben, bitten wir diese sofort dem Vermieter vor Ort mitzuteilen. Reklamationen nach Beendigung der Reise leiten wir an den Vermieter weiter.