Das barocke Schloss Kummerow am südöstlichen Ufer des Kummerower Sees fasziniert mit einer grandiosen Fotografieausstellung.
Bei einem Urlaub in einem der modernen und zugleich gemütlichen Ferienhäuser oder Ferienwohnungen in Mecklenburg lohnt sich in jedem Fall ein Besuch des Kummerower Schlosses. Beim Eintauchen in vergangene Zeiten werden sowohl Kunstverstand als auch ästhetische Sinne auf witzige, unterhaltsame und zugleich nachdenkliche und provokante Weise angesprochen.
Anfang des 18. Jahrhunderts ist der Vorgängerbau des Schloss Kummerows abgebrannt. Daraufhin ließ der Landrat Axel Albrecht von Maltzhan um 1730 ein neues Herrenhaus im Barockstil erbauen. Das Gebäude ist zweigeschossig und über Verbindungstrakte miteinander verbunden. Einzelne Wegereste, eine Teichanlage und Baumgruppen in der weitläufigen Parkanlage, die sich bis zum Kummerower See erstrecken, zeugen heute noch vom Schaffen von Axel Albrecht von Maltzhan. Das Kummerower Schloss befand sich, mit kurzen Unterbrechungen, bis 1945 im Besitz der Familie von Maltzahn. Nach 1945 zogen in das Schloss Flüchtlinge ein. Danach folgten verschiedene Nutzungen wie eine Gastwirtschaft, die Verwaltung, eine Schule, ein Kindergarten und eine Oberschule. 1985 wurde die Deutsche Post Eigentümer des Schlosses. 1993 wurde die Anlage in Privatbesitz verkauft. 2012 fand sich der heutige Eigentümer, der das barocke Schloss unter Berücksichtigung denkmalgeschützter Ansprüche saniert hat. Heute ist eine öffentlich zugängliche Privatsammlung zeitgenössischer Fotografie daraus entstanden. In dieser Sammlung befinden sich Werke internationaler Fotografen. Diese bilden den Grundstock für Ausstellungen auf Schloss Kummerow. Fotografien, die aus nicht unumstrittenen DDR-Zeiten aufgenommen wurden, sind das Herzstück des Bestandes und erzählen einige überraschende Anekdoten. Zudem ermöglichen mehrere Kinoräume die Präsentation zeitbasierter Werke wie Video und Film. Bei einem erlebnisreichen und lebendigen Tag auf Schloss Kummerow kommen Gegenwart und Vergangenheit gleichermaßen zu ihrem Recht.